Allgemeines
Um Ihre Verordnung auch optimal zu nutzen, sollten Sie wissen:
Terminabsagen
Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Außerhalb der normalen Öffnungszeiten und an Wochenenden nimmt unser Anrufbeantworter Ihre Absage entgegen. Absagen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr. Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.
Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Gesetzliche Krankenkassen
Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten in allen Physio-Praxen gleichermaßen. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Pauschale (Rezeptgebühr) von 10 €, die pro Rezept geleistet werden muss und einer 10%igen Eigenbeteiligung an den Kosten der Behandlung.
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.
Kassenpatienten, die von der Rezeptgebühr befreit sind, bitten wir um Vorlage des Befreiungsausweises.
Rezeptprüfung
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
Private Krankenkassen
Privatversicherte Patienten erhalten nach Beendigung, der auf dem Rezept ausgewiesenen Behandlungen, eine für das Einreichen bei der PKV geeignete Rechnung. Die Preisliste kann auf Anfrage, vor dem Beginn der Behandlung, eingesehen werden.
Preise für Privatpatienten
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3. Wir bitten Sie, nach Erhalt einer Privatrechnung, den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto zu überweisen.
Die Behandlung
Auch Sie mögen bestimmt keine Wartezeiten, deshalb sind wir stets bemüht Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zu behandeln. Deshalb bitten wir Sie, lieber 5 Minuten zu früh, als zu spät zu Ihrer Behandlung zu erscheinen. Falls Sie doch einmal verspätet sind, können wir uns Ihnen leider nicht mehr der vollen Therapiezeit widmen, da die nachfolgenden Patienten sicherlich nicht gerne warten möchten. Falls vorhanden, bringen Sie bitte zur 1. Behandlung alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT, OP-Berichte, usw.) mit. Somit können wir uns schneller ein besseres Bild von Ihnen und Ihrem Krankheitsbild verschaffen.
Bitte kommen Sie daher rechtzeitig zu Ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen. Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplans nicht nachgeholt werden.
Behandlungshinweise
Behandlungshinweise Kinder